Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Erfüllungsort

für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrage ist Hattingen (Ruhr).


Gerichtsstand

sowohl sachlich wie örtlich ist ausschließlich Hattingen (Ruhr) zuständig. Es steht dem Verkäufer jedoch frei, noch ein anderes Gericht anzurufen.


Lieferung

der Ware erfolgt ab Fabrik auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Porto trägt der Käufer. Teillieferungen sind jederzeit gestattet.


Berechnung

erfolgt zu den vereinbarten Preisen.


Mängelrügen

Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Geringfügige Abweichungen vorbehalten. Rücksendungen sind nur mit Genehmigung des Verkäufers statthaft. Nach Maß- und Angabe des Käufers angefertigte Waren werden in keinem Falle zurückgenommen.


Zahlung

Entsprechend der branchenüblichen Vereinbarungen gewähren wir bei Zahlungseingang innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum 3% Skonto. 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto Kasse.


Zahlungsverzug

Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der z. Zt. banküblichen Zinsen in Anrechnung gebracht. Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.


Eigentumsrecht

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. – Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen. Muster bleiben in jedem Falle Eigentum der Lieferfirma und dürfen bis zur endgültigen Bezahlung nicht veräußert werden.
Rücksendungen franko innerhalb von 10 Tagen.


Definitionen Händler/Hersteller

Händler ist jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Importeurs. Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder als neu aufbereitet bzw. entwickeln, herstellen oder als neu aufbereiten lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet.


Händlerpflichten

Der Händler verpflichtet sich zur Einhaltung der allgemeinen Pflichten der Händler lt. Artikel 14 MDR.


Rückverfolgbarkeit

Aufgrund der Regelungen der MDR verpflichtet sich der Händler zu einer Zusammenarbeit hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit, insbesondere zum Vorrätighalten von Informationen für die prüfenden Behörden, inkl. der Einrichtung eines geeigneten Verfahrens und Dokumentation, z. B. nach ISO 13485:2016. Diese Pflichten gelten auch im Falle einer Betriebsaufgabe oder Insolvenz des Händlers.


Erkenntnis-Dokumentation

Der Händler verpflichtet sich, Erfahrungen, Erkenntnisse und sonstige Informationen über die Ware zu dokumentieren, aufzubewahren und auf dem aktuellen Stand zu halten. Ferner verpflichtet sich der Händler, geeignete Verfahren zur Entgegennahme und Aufbewahrung zu implementieren. Diese Regelungen gelten auch im Falle der Betriebsaufgabe oder Insolvenz des Händlers.


Erkenntnis-Weiterleitung

Der Händler verpflichtet sich, alle Erfahrungen, Erkenntnisse und sonstigen Informationen an den Hersteller weiterzuleiten, insbesondere bei mutmaßlich schwerwiegenden Vorkommnissen.


Rücksendungen

Rücksendungen sind nur mit Genehmigung des Verkäufers statthaft und werden bei Retouren innerhalb von drei Monaten ohne Abzug vergütet. Die Vergütung späterer Rücksendungen erfolgt mit folgenden Abzügen:
ab drei Monaten 25%
ab sechs Monaten 50%
ab neun Monaten 75%
ab zwölf Monaten 100%
Nach Maß- und Angabe des Käufers angefertigte Waren werden in keinem Fall zurückgenommen.


Produkt-/Werbematerial

Der Händler verpflichtet sich, nur vom Hersteller freigegebene Produktinformationen und Werbematerialien zu verwenden.


Datenschutz

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