Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Erfüllungsort
für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrage ist Hattingen (Ruhr).
Gerichtsstand
sowohl sachlich wie örtlich ist ausschließlich Hattingen (Ruhr) zuständig. Es steht dem Verkäufer jedoch frei, noch ein anderes Gericht anzurufen.
Lieferung
der Ware erfolgt ab Fabrik auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Porto trägt der Käufer. Teillieferungen sind jederzeit gestattet.
Berechnung
erfolgt zu den vereinbarten Preisen.
Mängelrügen
Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Geringfügige Abweichungen vorbehalten. Rücksendungen sind nur mit Genehmigung des Verkäufers statthaft. Nach Maß- und Angabe des Käufers angefertigte Waren werden in keinem Falle zurückgenommen.
Zahlung
Entsprechend der branchenüblichen Vereinbarungen gewähren wir bei Zahlungseingang innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum 3% Skonto. 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto Kasse.
Zahlungsverzug
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der z. Zt. banküblichen Zinsen in Anrechnung gebracht. Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
Eigentumsrecht
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. – Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen. Muster bleiben in jedem Falle Eigentum der Lieferfirma und dürfen bis zur endgültigen Bezahlung nicht veräußert werden.
Rücksendungen franko innerhalb von 10 Tagen.
